Abschusspläne 2024-2025
Rotwild-Abschusspläne 2024-2025 Gem. § 22 Abs. 7 Satz 2 gilt demnach: Der fristgerecht eingereichte Abschussplan gilt für Schmaltiere und Schmalspießer in Höhe des bestätigten oder festgesetzten Abschusses des Vorjahres als genehmigt, wenn die untere Jagdbehörde am 1. Mai den Abschussplan nicht bestätigt oder festgesetzt hat.Abschusspläne Rotwild alle Gebiete 2024-2025
Download August - Abschussplan Rotwild Rothaargebirge
Muffelwild-Abschussplan 2024-2025
Download Abschussplan Muffelwild 24-25