Satzung:
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Satzung, die am 12. März 2022 verabschiedet wurde, von der Unteren Jagdbehörde des HSK am 30. März 2022 erfolgreich genehmigt wurde. Diese Anerkennung unterstreicht die Konformität unserer Satzung mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen.
Des Weiteren freuen wir uns mitteilen zu dürfen, dass unser Verein offiziell im Vereinsregister eingetragen ist. Die Eintragungsnachricht des Amtsgerichts Arnsberg bestätigt unsere rechtliche Anerkennung und unterstreicht unsere Position als anerkannter Verein.
Wir danken allen Mitgliedern, Unterstützern und Beteiligten, die dazu beigetragen haben, diese wichtigen Meilensteine zu erreichen. Unsere Satzung bildet das Fundament für unsere gemeinsamen Aktivitäten und unseren Beitrag zur Gesellschaft.
Für alle Interessierten haben wir die Satzung zum Download bereitgestellt. Wir laden Sie herzlich dazu ein, sich mit den Grundsätzen und Zielen unseres Vereins vertraut zu machen.
Bei Fragen oder weiteren Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Satzung des Rotwildrings
Anmeldung zum Vereinsregister vom 12.03.2022
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