Geänderte Poolverwaltung gültig ab dem Jagdjahr 2016/2017
Für alle vier Rotwildgebiete unserer Hegegemeinschaft ist der Zusatzpool bei der Freigabe in Verwendung. Um Ihnen die Information zu erleichtern, können Sie getrennt für die einzelnen Rotwildgebiete jeweils den aktuellen Stand abfragen. Die nachfolgend aufgeführten Regeln für die Inanspruchnahme des Pools müssen unbedingt beachtet werden. Im Einzelnen sind das:
Abschüsse von Kahlwild aus dem Pool können dann getätigt werden, wenn der Abschuss des freigegebenen Kahlwilds (100%) erfüllt ist.
Die bisher gültige Regel, dass zusätzlich 20% des freigegebenen Kahlwilds erlegt werden müssen, um aus dem Pool zu schöpfen, entfällt ab dem Jagdjahr 2016/2017. Für den Entfall der 20% sind die Abschussfreigaben in allen vier Pools entsprechend erhöht worden.
Auf die im jeweiligen Pool freigegebenen Abschusshirsche kann erst dann zugegriffen werden, wenn sowohl das freigegebene Kahlwild (100 %) als auch die freigegebenen Abschusshirsche (100%) erlegt worden sind. Hirsche der Klasse I bleiben hierbei unberücksichtigt.
Jedes aus dem Pool erlegte Stück Rotwild ist spätestens innerhalb von 24 Stunden nach der Erlegung bei Herrn Kroll zu melden.
Eric Kroll
Handy 0171-8260311
Mail-Adresse: erickrollsauer@gmx.de
Die Meldung bei Herrn Kroll entbindet nicht von der Vorzeigepflicht bei einem der Vertrauensleute. Nur bei den Vertrauensleuten vorgezeigtes Wild wird auch bei der Ansammlung von Punkten zur Freigabe eines Hirsches der Klasse I berücksichtigt.